Wozu braucht man den Immobiliensachverständigen?
Hier einige Beispiele:
- Sie möchten eine Immobilie verkaufen oder kaufen. Wir ermitteln den realen Wert des Kaufobjektes als Entscheidungsgrundlage. Dies schützt Sie vor einer teuren Fehlentscheidung
- Sie planen in einem Haus mit mehreren Wohnungen Wohnungseigentum zu begründen. Wir erstellen ein Nutzwertgutachten (auch Parifizierungsgutachten genannt), dieses ist die Basis für die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch.
- Im Rahmen einer Scheidung wird das Vermögen aufgeteilt und einer der Partner verbleibt in der gemeinsamen Wohnung. Wir ermitteln neutral den Wert der Wohnung und helfen Ihnen so zu einer einvernehmlichen Lösung. Dies erspart Streit sowie Gerichts- und Anwaltskosten.
- Sie erben gemeinsam mit Anderen eine Liegenschaft, welche Sie nicht gemeinsam bewohnen wollen. Daher soll die Liegenschaft verkauft werden, und der Erlös unter den Erben aufgeteilt werden. Wir ermitteln für Sie den Wert der Liegenschaft. Sie kommen so zu Ihrem Erbteil.
Was kostet ein Gutachten oder eine Beratung?
Generell gilt, dass eine Erstauskunft bzw. die Erstberatung kostenlos und unverbindlich ist. Das Sachverständigenhonorar bemisst sich entweder nach dem Gerichtsgebührengesetz (dieses ist abhängig vom Wert des Objektes), oder das Honorar wird frei vereinbart. Wir erstellen gerne unverbindlich ein spezielles Angebot für Sie.