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Hausverwaltung

Schneeräum- und Streupflicht

HOTLINE: Hotline 0043(0)6542 68262 - 0

Öffentliche Gehsteige

Verkehrsflächen innerhalb der Liegenschaft

Gehwege innerhalb der Liegenschaft (z.B. Verbindungswege vom öffentlichen Gehsteig zum Haus, zw. Gebäudetrakten oder zu den Müllgefäßen) müssen ebenfalls in entsprechender Breite gesäubert und bestreut sein (allenfalls auch sonstige Verkehrsflächen wie Zufahrten, Abstellplätze u.a.).

Streumittel-Auftaumittel

Zur Bestreuung sind "abstumpfende" Mittel (insb. Streusand, Splitt) zu verwenden. Sägespäne, Schutt, Schlacke u.ä. sind nicht geeignet.

Schneewächten und Eisbildungen auf Dächern

Bis zur Entfernung (unverzügliche Veranlassung!) sind die gefährdeten Verkehrsflächen zu sichern (Warnstangen!). Bei Häusern mit Hausbetreuer sind die Hausbetreuer für die Überwachung zuständig, bei Häusern ohne Hausbetreuer sind alle Wohnungseigentümer dazu angehalten die Situation zu überwachen und bei überhängenden Schneewächten oder Eiszapfenbildung unverzüglich die Hausverwaltung zu informieren!!!